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Ablesung der Gas- und Stromzähler 2011

 

Die diesjährige Ablesung der Gas- und Stromzähler erfolgt im Zeitraum 15.11.2011 bis 05.12.2011.
 
Die Benachrichtigung zum konkreten Ablesetermin erfolgt durch Aushang im jeweiligen Haus/Objekt oder per Mitteilung. Wenn Sie zu dem vorgeschlagenen Termin nicht anwesend sein können, kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Sollten Sie auch den zweiten Termin nicht wahrnehmen können, hinterlassen die Ableser eine Karte zur Selbstablesung. Für Terminabstimmungen wenden Sie sich bitte immer direkt an den Ableser.
 
Bitte gewährleisten Sie unseren Ablesern den Zugang zum Zähler. Unsere Ableser können sich als Beauftragte der Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH (SBL) ausweisen, lassen Sie sich im Zweifel unbedingt den Betriebsausweis zeigen. Bei den Ablesern handelt es sich um Mitarbeiter der SBL sowie um Mitarbeiter unseres Dienstleisters, die Metering Service Gesellschaft mbH (MSG).
 
Sollten uns nach Ablauf der Ablesung Zählerstände fehlen, werden wir den Jahresverbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung bzw. nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Zur Vermeidung unnötiger Rechnungskorrekturen bitten wir Sie deshalb, uns die notwendigen Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
 
Wir möchten darauf hinweisen, dass im Zuge der Ablesung durch unsere Beauftragten keine Kassierung erfolgt.

 

 

 

 


 

 

Information zur Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte 2012

 

„Die Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2012 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde.
Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG.
Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2012 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.“


Info zu den Netzentgelten

 

 

 


 

Städtische Betriebswerke Luckenwalde erhöhen Strompreise zum 01.06.2011

Als neues Sonderprodukt bieten wir zum 01.06.2011 local energy natur an.

 

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Bescheinigung über die energetische Bewertung der Fernwärme


Unter diesem Arbeitstitel hat die Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH für das Fernwärmegebiet „Burg“ und "Berkerbrücker Chaussee" eine Begutachtung nach FW 309-1 (2010-05)  zur Bestimmung des Primärenergiefaktors der Fernwärmeversorgung durchführen lassen. Im Ergebnis dieses Verfahrens sind für die Teilnetze folgende Primärenergiefaktoren bescheinigt worden.


Fernwärmegebiet „Burg“

          f P,FW = 0,55 

 

 

 Fernwärmegebiet „Berkenbrücker Chaussee“

          f P,FW = 0,0
                                                                                  
                                                                             

Dieser niedrige Primärenergiefaktor des Fernwärmeversorgungsgebietes „Burg“ ist damit wesentlich günstiger im Vergleich zu alternativen Beheizungssystemen. 
Er steht für das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie, wobei nicht nur die Energieumwandlung in diesen Faktor einfließt, sondern auch der Transport. Je niedriger der Primärenergiefaktor ist, um so umweltschonender wird die eingesetzte Energieform in Nutzenergie umgewandelt.  Herkömmlich Heizungen haben einen Primärenergiefaktor von ca. 1,1.

Zertifikat (PDF)




Pressemitteilung

 

SBL GmbH erweitert das Fernwärmenetz

 

Mit einem Investitionsvolumen von rund Fünfhunderttausend Euro schließen die Städtischen Betriebswerke Luckenwalde die Lücke zwischen den Wärmenetzen Burg und Volltuchgelände.

 

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EEG-UMLAGE 2012


Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 werden ab dem 1. Januar 2011 die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, von der Pflicht befreit, den von den Übertragungsnetzbetreibern aufgenommenen EEG-Strom abzunehmen. Statt dessen haben die Übertragungsnetzbetreiber künftig den gesamten EEG-Strom über die Börse an den Markt zu geben und die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit diesen Zahlungen wird die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV gedeckt.


Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen.


Die EEG-Umlage für das Jahr 2012 beträgt bundesweit 3,592 ct/kWh


 

 


 

Energielieferungen in das E.ON edis Netzgebiet

 

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BDEW bestätigt anerkannt hohe Qualität von Elektrizitätszählern

 

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TelDaFax Energy GmbH - Insolvenzverfahren am 01.09.2011 eröffnet


Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2011 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 98 IN 163/11 eröffnet.

Die Eröffnung erfolgte aufgrund des am 14.06.2011 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.01.2012 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Anmeldung ist zu richten an:
RA Dr. Biner Bähr als Insolvenzverwalter
Forderungsanmeldung TelDaFax-Gruppe
Postfach 40248 Düsseldorf

Weitere Hinweise für Gläubiger der TelDaFax-Gruppe finden sich
auf der Internetseite des Insolvenzverwalters (
www.whitecaseinso.de) und
auf der Internetseite des Amtsgerichts Bonn (
www.ag-bonn.nrw.de).