Änderungen ab dem 6. Juni 2025 beim Lieferantenwechsel und bei der An- und Abmeldung gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur
Überblick
- Ab 6. Juni 2025: ist ein Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich (unter Berücksichtigung der Vertragsbindung – sowie Sonn- und Feiertage).
- Marktlokations-ID der Verbrauchsstelle wird benötigt (Marktlokations-ID ist in der Vertragsbestätigung und Jahresverbrauchsabrechnung abgebildet)
- Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher melden
- Übergabeprotokoll als Nachweis für den Zählerstand
- Zählerstand schnellstmöglich melden: Spätestens 5 Tage nach der Übergabe
- Rückwirkende Mitteilung wie Umzug, Ab- und Anmeldung sind nicht mehr möglich
Was bedeutet das für Sie? Was ändert sich für Sie?
Ab Juni 2025 müssen Umzüge mindestens 24 Stunden im Voraus mit der Marktlokations-ID gemeldet werden. Eine rückwirkende Ab- und Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um sicherzustellen, dass Ihr Umzug problemlos verläuft, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten oder Probleme durch Verzögerungen.
Tipps für Mieter und/ oder Eigentümerwechsel
- Neuer Wohnsitz? Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug mit der Marktlokations-ID bei uns. So können Sie Ihren bisherigen Tarif behalten oder einen neuen Vertrag abschließen und vermeiden, in die teurere Grundversorgung zu rutschen.
- Übergabeprotokoll: Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient als Nachweis für die Übergabe.
- Zählerstand melden: Teilen Sie uns den Zählerstand Ihres alten Wohnsitzes/ neuen Wohnsitzes am Tag der jeweiligen Schlüsselübergabe mit. Das können Sie einfach per E-Mail oder auf unserer Internetseite erledigen.
Tipps für Eigentümer und Hausverwaltungen
- Mieterwechsel: Melden Sie sich mindestens 7 Tage mit der Marktlokations-ID vor dem Mieterwechsel bei uns. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten oder Probleme durch Verzögerungen
- Übergabeprotokoll: Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient als Nachweis für die Übergabe.
- Information für Hausverwalter und Eigentümer: Bitte informieren Sie Ihre Mieter über diese neuen Regelungen.
- Zählerstand melden: Teilen Sie uns den Zählerstand des Mieterwechsel am Tag der Schlüsselübergabe mit. Das können Sie einfach per E-Mail oder auf unserer Internetseite erledigen.
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie Ihren aktuellen Energieversorger wechseln. Das kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel günstigere Preise, bessere Servicequalität oder verbesserte Lieferbedingungen. Ab dem 6. Juni 2025 wird es möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von nur 24 Stunden zu wechseln. Dies ist Teil einer neuen Regelung, die darauf abzielt, den Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern.
Hintergrund der neuen Regelung
Um die Energieversorgung für Verbraucher einfacher und besser zu gestalten, hat der Bundestag 2021 eine Gesetzesänderung beschlossen. Diese sieht vor, dass der Wechsel des Stromanbieters ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass diese Regelung in ganz Deutschland umgesetzt wird. Das bedeutet, dass sich einige Abläufe ändern werden, aber wir arbeiten daran, dass für Sie alles reibungslos funktioniert.
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen! Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren (Telefon: 03371 682-59; E-Mail: kundencenter@sbl-gmbh.net).
Diese Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden erfolgt gemäß Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur.







