Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Nutzung unseres Strom-
bzw. Erdgasnetzes und die entsprechenden Vertragsunterlagen zum herunterladen.
Lastprofilverfahren: synthetisch
– Profil Strom: BDEW Standardlastprofile
– Profil Gas: TÜ München Ausprägung 4
Ersatzversorgung für Letztverbraucher in der Niederspannung/Niederdruck und Übergangsversorgung in der Mittelspannung/Mitteldruck
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist festgelegt, welche Bestimmungen für Letztverbraucher Anwendung finden, die über keinen gültigen Liefervertrag verfügen.
Ist die vom Letztverbraucher bezogenen Energiemenge in der Niederspannung oder im Niederduck ohne eine bestimmte Zuordnung zu einem Liefervertrag zugeordnet, gilt die bezogene Energie als Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG. Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 36 EnWG durch den Grundversorger Städtische Betriebswerke Luckenwalde.
Für Letztverbraucher, die in der Mittelspannung oder im Mitteldruck Energie beziehen, ohne dass der Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, erfolgt die Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG. Diese freiwillige Vereinbarung der Übergangsversorgung übernimmt im Netzgebiet der Städtischen Betriebswerke Luckenwalde der zuständige Grundversorger die Städtischen Betriebswerke Luckenwalde als Strom- und Gaslieferant für maximal 3 Monate.
Preisblatt Übergangsversorgung Strom SBL
Preisblatt Übergangsversorgung Gas SBL








Derzeit sind wieder vermehrt Personen unterwegs, die sich fälschlicherweise als Beschäftigte der Städtischen Betriebswerke Luckenwalde ausgeben. Bitte beachten Sie: Die SBL führen keine Haustürgeschäfte durch. Wir fragen Sie auch nicht nach Ihrer Zählernummer oder Ihrer Marktlokations-ID, da uns diese Daten bereits vorliegen. Müssen Beschäftigte der SBL – beispielsweise Zählermonteure – Ihr Grundstück betreten, können sie sich jederzeit mit einem gültigen Dienstausweis ausweisen. Sollten Sie unsicher sein, kontaktieren Sie uns, bevor Sie persönliche Daten weitergeben oder Unterlagen unterschreiben.