NACHWEIS FÜR WIEDERVERKÄUFER
ANFORDERUNGEN NACH § 33 ABS. 2 MESSEG

„Novelliertes Mess- und Eichgesetz

Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz (MessEG) sieht einige neue Pflichten vor, die auch die Verwendung von Messwerten betreffen.

Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Abs.2 MessEG einer Kontrollpflicht. Das heißt, dass er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern hat, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und der Messgeräteverwender seine Verpflichtungen nachkommt.

Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Wir erfüllen die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.“

BERICHT NACH § 77 ABS. 1 SATZ 1 NR. 2 EEG 2014

Bericht der Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

ERLAUBNISSCHEIN FÜR VERSORGER

 Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stormsteuergesetzes

Bestätigung als Lieferer von Erdgas

ZERTIFIKATE MARKTKOMMUNIKATION

Im Folgenden finden Sie die Zertifikate für den signierten und verschlüsselten E-Mail Verkehr.

Die neuen Zertifikate für die Marktrollen Netz, Messstellenbetreiber, Vertrieb und Bilanzkreisverantwortlicher, welche ab sofort verwendet werden können, stehen im Downloadportal bereit.

Abwendungsvereinbarung

Im Folgenden finden Sie das Muster der Abwendungsvereinbarung gemäß GasGVV/StromGVV.